Versicherung
Bezahlt die Krankenkasse die Behandlung meiner Kinder?
Die neuen Richtlinien für die Höhe der Leistungen von Krankenkassen sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Der Kieferorthopäde hat die Pflicht, die Anomalie genau zu vermessen und diese nach Vorgabe durch festgelegte kieferorthopädische Indikatonsgruppen einzustufen. Anhand dieser Tabelle kann ihr Kieferorthopäde sehen, ob die Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt. Aktuelle Vergleiche von über Zusatzversicherungen gibt die Waizmanntabelle im Internet.
Bei Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse muss der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% (beim zweiten Kind 10%) selbst tragen. Dieser Eigenanteil wird ihm nach planmäßigem Abschluss und guter Mitarbeit des Patienten zurückerstattet. (Zusätzlich können außervertragliche Leistungen, die die Behandlung verkürzen und/oder erleichtern seitens des Patienten in Anspruch genommen werden. Diese sind privat zu tragen.
Was geschieht, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt?
In diesem Fall sind die Gesamtkosten der Behandlung privat zu tragen. Sie erhalten von Ihrem Kieferorthopäden einen Privatplan mit Positionen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Gesamthöhe der Kosten variieren je nach Art und Umfang der Behandlung. Eventuell kann ein Teil der entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden (außergewöhnliche Belastungen).
Kann ich eine private Zusatzversicherung abschließen?
Sie können sich privat zusatzversichern. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass Kieferorthopädie zu 100% mitversichert ist. Vor Abschluss der Versicherung sollte allerdings noch keine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit festgestellt worden sein. Nach Versicherungsabschluss müssen in der Regel mindestens 8 Monate bis zum Beginn einer Behandlung vergehen. Die Kosten einer privaten Zusatzversicherung sind meist nicht sehr hoch.
In der Waizmanntabelle können Sie sich mit Hilfe Ihres Hauszahnarztes einen Überblick über die verschiedenen Leistungen verschaffen.
Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Behandlung im Erwachsenenalter?
Nein. Die geltenden Regeln zur Einstufung in kieferorthopädische Indikationsgruppen sind nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gültig. Einzige Ausnahme sind ausgeprägte Bisslageanomalien, die operationsbedürftig sind und ebenfalls vorher zu vermessen sind um sie nach Vorgabe in festgelegte kieferorthopädische Indikatonsgruppen einzustufen.
Bei Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse muss der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% selbst tragen. Dieser Eigenanteil wird ihm nach planmäßigem Abschluss und guter Mitarbeit des Patienten zurückerstattet. Zusätzlich können außervertragliche Leistungen, die die Behandlung verkürzen und/oder erleichtern seitens des Patienten in Anspruch genommen werden. Diese sind privat zu tragen.
Im Normalfall sind die Gesamtkosten für die Behandlung privat zu tragen. Sie erhalten von Ihrem Kieferorthopäden einen Privatplan mit Positionen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Gesamthöhe der Kosten variieren je nach Art und Umfang der Behandlung. Eventuell kann ein Teil der entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden (außergewöhnliche Belastungen).